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Ist deine E-Rechnung gültig? Hier prüfen.

XRechnung oder ZUGFeRD hochladen — wir prüfen sie gegen die EN-16931-Regeln und sagen dir in klarem Deutsch, was fehlt und wie du es behebst.

Die Datei wird nur für die Prüfung verarbeitet und nicht gespeichert.Beispiel prüfen:

Was geprüft wird

Drei Stufen, in dieser Reihenfolge. Jeder Fehler wird mit Regelnummer und Feld angezeigt, damit du oder dein Softwareanbieter ihn findet.

STUFE 1
Format und Aufbau
Erkennt XRechnung (UBL oder CII) und ZUGFeRD, liest das eingebettete XML aus dem PDF und prüft es gegen das Schema.
STUFE 2
Regeln nach EN 16931
Pflichtangaben, Rechenwege und Steuersätze: Stimmen Netto, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag? Sind Verkäufer, Käufer und Datum vollständig?
STUFE 3
Deutsche Zusatzregeln
Für XRechnung: Leitweg-ID, Zahlungsangaben und Kontaktdaten. Für ZUGFeRD: ob das Profil als E-Rechnung zählt — MINIMUM und BASIC WL tun das nicht.
Wissen

E-Rechnung: Was Werkstatt und Autohandel wissen müssen

Fristen, Formate und Ausnahmen für Rechnungen an Firmenkunden in Deutschland. Stand: Oktober 2026.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach der europäischen Norm EN 16931. Die Buchhaltungssoftware des Empfängers liest Beträge, Steuersätze und Bankdaten direkt aus, ohne Abtippen. Entscheidend ist das Datenformat, nicht der Versandweg: Ein PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung.

Zählt als E-Rechnung
  • XRechnung (reine XML-Datei)
  • ZUGFeRD ab Version 2.0.1, Profil BASIC oder höher
  • Andere Formate, wenn sie EN 16931 erfüllen und beide Seiten zustimmen
Zählt nicht
  • Normales PDF, auch per E-Mail
  • Papierrechnung, Scan oder Foto
  • ZUGFeRD in den Profilen MINIMUM und BASIC WL

Fristen im Überblick

Empfangen müssen alle schon seit 2025. Beim Ausstellen gibt es Übergangsfristen, die vom Umsatz abhängen.

  1. 1. Januar 2025
    Empfangspflicht für alle
    Jedes Unternehmen im Inland muss E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür aus.
  2. 2025 und 2026Jetzt
    Übergangszeit für alle
    Papierrechnungen bleiben erlaubt, ein PDF per E-Mail mit Zustimmung des Kunden — für Leistungen aus 2025 und 2026, wenn die Rechnung bis 31.12.2026 ausgestellt wird. E-Rechnungen kannst du schon verschicken.
  3. 1. Januar 2027
    Pflicht ab 800.000 € Vorjahresumsatz
    Wer 2026 mehr als 800.000 € Gesamtumsatz hatte, muss Firmenkunden im Inland E-Rechnungen schicken. Papier und einfache PDFs reichen dann nicht mehr. Nach dem Gesetzeswortlaut gilt das für jeden Betrieb auch bei Rechnungen, die er 2027 über Leistungen aus 2026 ausstellt.
  4. 1. Januar 2028
    Pflicht für alle
    Auch Betriebe bis 800.000 € Umsatz müssen dann E-Rechnungen ausstellen. Ältere EDI-Verfahren, die die Norm nicht erfüllen, sind ebenfalls nur bis Ende 2027 erlaubt.

Wer ist betroffen?

Die Pflicht gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen, die beide in Deutschland ansässig sind (B2B). Für Privatkunden ändert sich nichts.

E-Rechnung nötig
  • Firmenkunden mit Sitz in Deutschland
  • Flotten, Leasinggesellschaften, Autovermietungen
  • Fahrzeugverkauf an andere Händler
  • Behörden und Kommunen (dort schon länger, als XRechnung)
Keine Pflicht
  • Privatkunden (B2C)
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG beim Ausstellen (empfangen müssen sie trotzdem)
  • Kunden im Ausland

Was das im Werkstatt-Alltag heißt

Fünf typische Fälle, ab der Pflicht für deinen Betrieb.

  • Privatkunde holt sein Auto nach der Inspektion ab
    PDF oder Papier wie bisher.
    Keine Pflicht
  • Reparatur am Transporter eines Malerbetriebs
    Firmenkunde im Inland. ZUGFeRD ist das Übliche, der Kunde sieht trotzdem ein normales PDF.
    E-Rechnung
  • Gebrauchtwagen an einen anderen Händler, differenzbesteuert
    Auch mit § 25a eine E-Rechnung: ohne ausgewiesene Umsatzsteuer, mit Pflichthinweis im XML.
    E-Rechnung
  • Ölwechsel für den Fuhrpark der Stadtverwaltung
    Öffentlicher Auftraggeber. XRechnung mit Leitweg-ID, eingereicht über das Portal der Behörde.
    XRechnung
  • Wischerblätter für 38 € an einen Handwerker
    Kleinbetragsrechnung bis 250 €. Papier oder PDF reicht.
    Keine Pflicht

XRechnung oder ZUGFeRD?

Beide Formate erfüllen die Norm. Welches du nimmst, hängt vom Empfänger ab.

ZUGFeRD

Ein PDF/A-3, in dem die Rechnungsdaten als XML eingebettet sind. Menschen lesen das PDF, die Software liest das XML.

Für: Firmenkunden
Profile: MINIMUM und BASIC WL reichen nicht. BASIC, EN 16931 und EXTENDED reichen.
XRechnung

Eine reine XML-Datei nach dem deutschen Standard. Ohne Software sieht der Empfänger nur Code, deshalb liegt oft ein PDF zur Ansicht bei.

Für: Behörden, Kommunen, Länder und Bund
Pflichtfeld: Leitweg-ID des Auftraggebers

Empfangen und aufbewahren

EmpfangEin E-Mail-Postfach genügt. Zum Lesen brauchst du eine Software, die das XML anzeigt.
Original ist das XMLAufbewahrt werden muss die Datei selbst. Ein Ausdruck reicht nicht.
Acht JahreSo lange gilt die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen, unveränderbar und auffindbar.

Häufige Fragen zur E-Rechnung

Ist ein PDF per E-Mail eine E-Rechnung?

Nein. Ein normales PDF gilt als „sonstige Rechnung", auch wenn es elektronisch verschickt wird. Eine E-Rechnung braucht ein strukturiertes Format nach EN 16931. ZUGFeRD sieht aus wie ein PDF, enthält aber zusätzlich die Rechnungsdaten als XML und zählt deshalb.

Brauchen Privatkunden eine E-Rechnung?

Nein. Rechnungen an Verbraucher sind von der Pflicht ausgenommen. Du kannst Privatkunden weiterhin ein PDF oder eine Papierrechnung geben.

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen. Empfangen können müssen sie sie seit dem 1. Januar 2025 aber trotzdem.

Was gilt bei kleinen Beträgen?

Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto dürfen weiter auf Papier oder als PDF ausgestellt werden, auch an Firmenkunden.

Funktioniert Differenzbesteuerung nach § 25a in der E-Rechnung?

Ja. Die Rechnung weist dann keine Umsatzsteuer aus und trägt den Pflichthinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung". Der Hinweis gehört auch in die XML-Daten, nicht nur ins PDF.

Was ist eine Leitweg-ID?

Eine Kennung, mit der Behörden eingehende Rechnungen der richtigen Stelle zuordnen. Bei XRechnungen an öffentliche Auftraggeber ist sie Pflicht. Du bekommst sie vom Auftraggeber, meist steht sie in der Bestellung.

Was passiert, wenn meine E-Rechnung Fehler hat?

Das hängt vom Fehler ab. Entspricht die Datei nicht dem Format der EN 16931, gilt sie nach dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 nicht als E-Rechnung, sondern als „sonstige Rechnung", und dein Kunde kann eine korrekte E-Rechnung verlangen. Verstöße gegen einzelne Geschäftsregeln wiegen weniger schwer; Behörden-Portale lehnen solche Rechnungen aber meist direkt ab. Mit dem Prüfwerkzeug oben findest du beides vor dem Versand.

Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

Acht Jahre. Aufzubewahren ist die E-Rechnung im Originalformat, also die XML-Datei oder das ZUGFeRD-PDF mit eingebettetem XML. Ein Ausdruck reicht nicht.

Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Grundlage: § 14 UStG und die BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 und 15. Oktober 2025. Für deinen Einzelfall frag dein Steuerbüro.

Mit VisCar entfällt das Prüfen.

VisCar erzeugt die E-Rechnung zu deinen Rechnungen automatisch und prüft sie technisch, bevor die Datei bereitsteht. Stornorechnungen sind derzeit noch ausgenommen. Klappt etwas nicht, zeigt VisCar es dir direkt an der Rechnung.

Kostenlos starten
ZUGFeRD für FirmenkundenProfil EN 16931, als PDF/A-3 mit den Strukturdaten darin.
XRechnung für BehördenMit Leitweg-ID aus den Kundendaten.